alle Urteile, veröffentlicht am 04.02.2015
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2014
- X R 13/13 -
Ansatz der Entfernungspauschale statt der tatsächlichen Kosten für regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber
Bundesfinanzhof hält an Begriff der "Betriebsstätte" weiter fest
Auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers stellen "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" dar. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt ("Entfernungspauschale"); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat damit an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der "Betriebsstätte" festgehalten. Damit hat er sich zugleich von der --für Arbeitnehmer geltenden-- Rechtsprechung des VI. Senats abgegrenzt, der in neueren Entscheidungen den Parallelbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" stark eingeschränkt hat. Insbesondere sieht der VI. Senat die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers nicht als regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers an. Damit kann ein Arbeitnehmer in derartigen Fällen die tatsächlichen Kosten abziehen; die Entfernungspauschale ist nicht anwendbar.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2014
- IV R 1/11 -
Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt
Zur Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb sowie der Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode
Der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft, der im Hinblick auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einen Kaufpreis über dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos zahlt, hat den Mehrpreis als Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter so abzuschreiben, als hätte er die Güter in diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmer erworben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Streitfall ging es um eine Personengesellschaft, die ein Containerschiff erworben und auf Basis der seinerzeitigen Nutzungsdauer abgeschrieben hatte. Jahre später verkauften Gesellschafter ihre Anteile zu Kaufpreisen oberhalb des jeweiligen Buchwerts der Kapitalkonten. Die Neugesellschafter wollten die Mehrbeträge, die auf das bereits weitgehend abgeschriebene Schiff entfielen, in... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015
- VIII ZR 175/14 -
Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand: Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen
Die Rechte des Mieters werden hinreichend durch die Schonfrist gemäß § 569 Abs. 3 BGB gewahrt
Ist ein sozialhilfeberechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, nicht in der Lage pünktlich seine Mietzahlungen zu leisten und gerät er deshalb mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug, so darf der Vermieter auch in diesem Fall fristlos den Mietvertrag kündigen. Dies hat den Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind.... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015
- VIII ZR 154/14 -
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogenen Eigenbedarfs
BGH zur "Bedarfsvorschau" des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters
Ein Vermieter kann einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er bei Mietvertragsabschluss nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass er den Wohnraum später für eigene Zwecke benötigen wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist.Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.12.2014
- 4 UF 97/13 -
Beharrliche Weigerung der Eltern schulpflichtige Kinder in die Schule zu schicken rechtfertigt teilweise Entziehung der elterlichen Sorge
Missachtung der Schulpflicht begründet Kindeswohlgefährdung
Weigern sich die Eltern beharrlich ihre schulpflichtigen Kinder in die Schule zu schicken, rechtfertigt dies die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Denn durch die Missachtung der Schulpflicht wird das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Eltern mehrerer schulpflichtiger Kinder diese in die Schule zu schicken. Das Amtsgericht Waldbröl hatte daraufhin im März 2013 den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Regelung von schulischen Angelegenheiten für die betroffenen Kinder entzogen und eine Ergänzungspflegschaft angeordnet. Es führte zur Begründung... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2015
- 5 K 444/14.NW -
Pflicht zur Zahlung von Abschleppkosten bei nachträglicher Aufstellung eines Parkverbotsschilds
Zahlungspflicht besteht erst vier Tage nach Aufstellung des Verbotsschilds
Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubt auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Mittwochmorgen, den 27. Februar 2013, auf dem Pfalzplatz in Haßloch ab. Er wollte sich mit Freunden treffen, um gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt war das Parken auf dem Pfalzplatz erlaubt. Mehrere Schilder an den umliegenden Straßen und im Zufahrtsbereich des Pfalzplatzes wiesen hin auf „Pfalzplatz unbegrenzt P“. Auf dem Pfalzplatz... Lesen Sie mehr