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Amtsgericht München, Urteil vom 22.08.2024
- 123 C 13553/23 -
Totes Reh allein ist kein Beweis für einen Wildunfall
Zweifel am Wild-Unfall - Ohne Beweise keine Entschädigung
Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München machte der Kläger gegen eine Münchener
Keine Anknüpfungspunkte für eine Anstoßsituation
Das Gericht wies die Klage ab. Es sah nach Durchführung der Beweisaufnahme den
Gericht hielt Aussagen des Versicherungsnehmers für nicht ausreichend
Nachdem der Kläger Ansprüche gegen seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34462
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