alle Urteile, veröffentlicht am 24.11.2022
Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.09.2022
- 1 K 2751/20 G -
Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils ist nur teilweise gewerbesteuerpflichtig
Nur Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft steuerpflichtig
Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Klägerin ist ein Familienunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, bei der es aufgrund besonderer gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen üblich ist, einzelnen Familienmitgliedern, die selbst nicht Kommanditisten sind, Unterbeteiligungen an Kommanditanteilen einzuräumen. Diese sind stets so ausgestaltet, dass die Unterbeteiligten steuerlich als Mitunternehmer anzusehen sind (sog. atypische Unterbeteiligungen). Im Streitjahr 2014 veräußerte einer der Kommanditisten seinen gesamten Kommanditanteil ausdrücklich ohne Mitübertragung der hieran zugunsten einer Erbengemeinschaft bestehenden Unterbeteiligung in Höhe von ca. 1/3 des Kommanditanteils. ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2022
- VG 3K 309/21 -
Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig
Regelausstattung öffentlicher Schulen maßgeblich für Privatschulen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat über den Umfang von Zuschüssen für die Privatschulfinanzierung entschieden.
Die Klägerin ist Träger mehrerer staatlich anerkannter Ersatzschulen in Berlin und begehrt eine Erhöhung des ihr vom Land Berlin für die Jahre 2021 und 2022 gewährten Zuschusses. Die Höhe dieses Zuschusses bemisst sich nach den vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen, die sich wiederum nach dem Lehrkräftebedarf und dem Bedarf an sonstigen schulischen Mitarbeitenden bestimmen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 13.04.2022
- 4 O 440/20 -
Anspruch auf Erstattung der Kosten für Ersatzbeförderung trotz anderen Abflugorts und höherwertige Sitzklasse
Voraussetzung ist fehlende andere Flugmöglichkeiten
Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Ersatzbeförderung gemäß Art. 8 Abs. 2 b) Fluggastrechteverordnung (VO) ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Flug von einem anderen Ort startet und eine höherwertige Sitzklasse aufweist. Voraussetzung ist, dass keine anderen Flugmöglichkeiten bestehen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Februar 2020 buchte ein Ehemann für sich und seine Frau Flüge von München nach Singapur für Ende Februar 2020 und Singapur über Frankfurt a.M. nach München für Mitte März 2020. Die Sitzplätze waren in der Premium Economy Class. Während der Hinflug noch planmäßig erfolgte, wurde der Rückflug von der Fluggesellschaft annulliert. Da der... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2022
- 10 AZR 210/19 -
Urlaubsstunden sind bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen
Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen dürfen keinen Anreiz für Arbeitnehmende bieten, auf den Jahresurlaub zu verzichten
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer in Vollzeit mit einem Bruttostundenlohn im Jahr 2017 von 12,18 Euro beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien galt aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 (MTV). § 4.2.1. MTV* bestimmt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für... Lesen Sie mehr