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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.04.2022
- 1 L 288/22 -
Schulleiterin darf an andere Grundschule im Bezirk versetzt werden
Versetzung zur Wiederherstellung des Schulfriedens gerechtfertigt
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Versetzung der Schulleiterin einer Eschweiler Grundschule an eine andere Grundschule im Bezirk rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Bezirksregierung Köln hatte mit Bescheid vom 8. April 2022 verfügt, dass die
VG: Versetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule - auch kurzfristig zulässig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun entschieden, dass die Bezirksregierung die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31692
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