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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 03.07.2013
- 5 L 193/13 -
Protestcamp gegen Hambacher Tagebau illegal
Auf einer Wiese im Außenbereich errichtete Zelten, Hütten, Bauwagen verstoßen gegen Vorschriften des Baurechts
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass das Protestcamp gegen den Tagebau Hambach gegen Vorschriften des Baurechts verstößt und geräumt werden muss.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wiese im
Im Außenbereich liegendes Grundstück ist grundsätzlich von Bauten frei zu halten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Verfügung für rechtmäßig erklärt. Die Zelte, Hütten und weiteren Einrichtungen auf dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 16284
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