wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.08.2006
6 L 494/06 -

Antrag gegen Werbeverbot für "betandwin" erfolgreich

Der Aachen-Laurensberger Rennverein (ALRV) hat sich erfolgreich gegen eine Verfügung gewandt, mit der ihm die Werbung für Sportwetten bei den Weltreiterspielen untersagt worden war.

Auf Anordnung der Bezirksregierung Köln hatte der Antragsgegner (Oberbürgermeister der Stadt Aachen) dem ALRV (Antragsteller) durch eine Ordnungsverfügung "das Werben für die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten durch ´betandwin.de´, ´bwin.de´, ´bwin.com´ oder andere in Nordrhein-Westfalen nicht zugelassene Sportwettanbieter" untersagt und aufgegeben "die in den drei ALRV-Stadien vorhandene Werbung bis zum 25. August 2006, 12.00 Uhr, zu entfernen" und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht. Die Anordnung war für sofort vollziehbar erklärt worden. Der ALRV legte gegen die Verfügung Widerspruch ein und stellte einen Aussetzungsantrag beim Verwaltungsgericht. Diesem Antrag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen mit einem nunmehr den Beteiligten zugestellten Beschluss stattgegeben.

In ihrer Begründung führte die Kammer aus, dass die Untersagung inhaltlich nicht hinreichend bestimmt sei. Für den Antragsteller bleibe unklar, welchen Umfang das ausgesprochene Werbeverbot haben soll. Dies insbesondere deshalb, weil die Werbeaktivitäten für den Sportwettenanbieter vielfältig seien. Sie beschränkten sich nicht auf Bandenwerbung sondern gingen bis hin zur Darstellung des Firmenlogos auf Start- und Ergebnislisten oder Eintrittskarten und Parkausweisen, die bereits zum großen Teil der Verfügungsgewalt des ALRV entzogen seien. Weiterhin rügte die Kammer, dass der Antragsteller vor Erlass der Verfügung nicht angehört worden sei. Eine Anhörung könne hier auch nicht als ausnahmsweise verzichtbar angesehen werden. Das Engagement des Unternehmens sei bereits im Februar bekanntgemacht worden und die Diskussion über das (Werbe-)Verbot von Sportwetten sei seit längerem Gesprächsthema. Wesentlich sei auch, dass die genannten Unternehmen mit Lizenzen aus einem anderen EU-Land ( Gibraltar) arbeiteten. Für solche Wettanbieter sei die europarechtliche Einordnung des (deutschen) Verbots der Vermittlung und Bewerbung umstritten. Es spreche Einiges dafür, dass ein generelles Verbot eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU darstelle. Dies abschließend zu entscheiden obliege aber letztlich dem Europäischen Gerichtshof.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Aachen vom 04.09.2006

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Sportwetten | Verbot der ... | Verbot des ... | Werbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2950 Dokument-Nr. 2950

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?