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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.12.2020
- 6 L 949/20 -
Corona: Pflegeheime dürfen Besuch ohne negativen Schnelltest verweigern
Besuchsverbot bei verweigerter Schnelltestung
Ein Besuchsverbot bei verweigerter Schnelltestung greift nach Abwägung mit den Rechten der anderen Bewohner auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht unzumutbar in Rechte des betroffenen Heimbewohners (insbesondere) auf Teilhabe ein. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen stattgegeben.
Das
Besuchsverbot bei verweigerter Schnelltestung rechtmäßig
Die 6. Kammer ist der Argumentation des Pflegeheims gefolgt. Es sei schon nicht nachvollziehbar, warum die Einrichtungsleitung ausdrücklich ermächtigt werde, den Besuch der Einrichtung bei Verweigerung eines Kurzscreenings (auf Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des RKI) zu versagen, Gleiches bei Verweigerung eines angebotenen Schnelltestes, der eine höhere Sicherheit aufweise, aber nicht gelten solle. Ein im Einzelfall zu erlassendes Besuchsverbot bei verweigerter Schnelltestung greife nach Abwägung mit den Rechten der anderen Bewohner auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht unzumutbar in Rechte des betroffenen Heimbewohners (insbesondere) auf Teilhabe ein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29638
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