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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.11.2018
- 7 K 2350/18 -
Erbe muss zu Unrecht an Erblasser gezahlte Beihilfen zurückzahlen
Alleinerbe rückt in Rechtsstellung des Erblassers ein
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass an einen Erblasser gezahlte Beihilfen in Höhe von rund 70.000 Euro, die durch arglistige Täuschung erwirkt wurden, vom Erben rechtmäßig zurück verlangt werden können.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Kläger - ein in der Städteregion Aachen lebender Polizist - gegen die
VG erklärt Aufhebung der Bescheide und Rückforderung der Beihilfen für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die Aufhebung der Beihilfebescheide und
Kläger ist als Alleinerbe in Rechtsstellung des Vaters eingerückt
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Beihilfezahlung dürfen rückabgewickelt werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.03.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 4.16 und BVerwG 5 C 5.16]) - OLG: Rückforderung von zurückgezahlten Beihilfen ist zulässig
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 30.11.2005
[Aktenzeichen: 6 U 906/04])
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Dokument-Nr. 26676
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