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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 15.04.2011
- 9 K 1917/10 -
VG Aachen: Schulpflicht für Kinder richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern
Schulpflicht kann auch wegen religiöser Bedenken nicht durch Verlegung des Wohnsitzes eines Elternteils ins benachbarte Ausland vermieden werden
Auch wenn Eltern aus religiösen Gründen die schulischen Lerninhalte ablehnen, können sie die Schulpflicht ihrer Kinder nicht dadurch vermeiden, dass ein Elternteil seinen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegt, solange der andere Elternteil in Deutschland verbleibt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Die
Schulpflicht von Kindern knüpft nach Landesschulgesetz an Wohnsitz an
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass hier nicht der angebliche Aufenthalt der beiden älteren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 11518
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