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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 10.05.2011
- 9 L 165/11 -
VG Aachen: Illegal auf Gelände der Deutschen Bahn abgeladener Müll muss von Bahn entsorgt werden
Bahn ist gemäß Abfallgesetz als Abfallbesitzer anzusehen
Die Deutsche Bahn ist dazu verpflichtet, den von Dritten illegal auf ihrem Grundstück abgeladenen Abfall zu beseitigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall streiten sich die Stadt Aachen und die Bahn um Entsorgungspflichten. Das im Eigentum der Bahn stehende
Deutsche Bahn sieht Entsorgungspflicht bei der Stadt
Für die Bahn handelt es sich um ein frei zugängliches
Stadt hält Deutsche Bahn als Abfallbesitzer für entsorgungspflichtig
Für die Stadt Aachen ist hingegen die Bahn als Abfallbesitzer entsorgungspflichtig. Sie erließ im April 2011 eine entsprechende Verfügung. Der Nichtsesshafte sei unbekannten Aufenthalts, auch dürfte der Müll nicht nur von ihm, sondern auch von weiteren Personen stammen, die ihren
Bahn kann zur Vermeidung illegaler Ablagerungen Grundstück einzäunen
Das Verwaltungsgericht Aachen konnte nach summarischer Prüfung eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung nicht feststellen. Nach dem Abfallgesetz sei die Bahn Abfallbesitzer. Das betreffende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 11654
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