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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013
- AN 14 K 13.00535 -
Rundfunkbeitrag: Auch Menschen mit Behinderung müssen Rundfunkbeitrag zahlen
Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag verfassungskonform
Menschen mit Behinderung müssen nicht vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
Der am 1.1.2013 eingeführte
Verwaltungsgericht Ansbach weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen den neuen
Drittelbeitrag bietet einen hinreichenden Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung
Auch die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag sah das Gericht als rechtmäßig an. Einerseits genüge der Gesetzgeber so dem Gebot der Lastengleichheit, andererseits biete die Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag einen hinreichenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2013
Quelle: ra-online, Bayerischer Rundfunk (pm/pt)
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Dokument-Nr. 16405
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