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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 05.11.2008
3 L 769/08, 3 L 772/08 -

Kein Kirmesbesuch für kriminelle Jugendliche

Polizeiliches Verbot gerichtlich bestätigt

Zwei Brüder aus Soest (19 und 17 Jahre alt) werden sich in diesem Jahr nicht auf der traditionellen Allerheiligenkirmes in ihrer Stadt amüsieren können. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat polizeiliche Verbote bestätigt, durch die den Jugendlichen untersagt worden ist, während der Öffnungszeiten der beliebten Kirmes die entsprechenden Bereiche der Soester Innenstadt zu betreten. Mit ihren Eilanträgen gegen den sofortigen Vollzug der Betretungs- und Aufenthaltsverbote der Kreispolizeibehörde hatten die beiden jungen Männer erreichen wollen, doch noch die Kirmes besuchen zu können.

Da die Antragsteller im vergangenen Jahr bereits vielfach, u.a. wegen Körperverletzungen, Diebstählen und Sachbeschädigungen, aufgefallen und vorbestraft seien, spreche viel für die Annahme der Polizei, dass sie während der Allerheiligenkirmes im Kirmesbereich weitere Straftaten, insbesondere Gewalttätigkeiten gegen friedliche Besucher, begehen würden. Die bisherigen Vorfälle stützten die polizeiliche Einschätzung, dass die Antragsteller eine hohe Gewaltbereitschaft bei niedriger Hemmschwelle besäßen. Selbst laufende Strafverfahren und ein Bewährungswiderruf bzw. eine sogenannte polizeiliche Gefährderansprache hätten sie nicht nachhaltig beeindruckt und nicht davon abgehalten, weitere Straftaten zu begehen.

Das Aufenthaltsverbot stelle zwar einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit dar. Da sich die Gruppen, mit denen die Antragsteller durch die Stadt zögen bzw. sich Auseinandersetzungen lieferten, aber erfahrungsgemäß vor allem bei besonderen Veranstaltungen wie der Kirmes im Innenstadtbereich aufhielten, sei das Erfassen dieses Bereichs notwendig, um weiteren Straftaten vorzubeugen. Diese im öffentlichen Interesse liegende Zielsetzung der polizeilichen Maßnahme überwiege das private Interesse der Antragsteller am Kirmesvergnügen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 05.11.2008

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Dokument-Nr.: 6946 Dokument-Nr. 6946

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