Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2022
- 11 L 280/22 -
Tempo 10 km/h für Fahrräder in der Berliner Bergmannstraße bleibt vorerst
Anordnung aus Gründen der Verkehrssicherheit rechtmäßig
Die für Fahrräder geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand.
Im Juli 2021 ordnete das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Einrichtung einer Einbahnstraße sowie eines Zweirichtungsradweges in der Bergmannstraße zwischen der Nostitzstraße und der Zossener Straße an. Für den
VG verweist auf viele Fahrradunfälle
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Anordnung sei rechtmäßig aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs getroffen worden, weil in der Bergmannstraße aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestanden habe. In den Nebenstraßen der Bergmannstraße hätten sich zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten ereignet.
Hohe Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern
Zudem seien die besonderen örtlichen Verhältnisse in der Bergmannstraße von einer für Nebenstraßen besonders hohen Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern geprägt. Daran ändere auch die bauliche Umgestaltung der Straße nichts. Denn diese habe zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der querenden Fußgänger geführt, die nunmehr geschützt werden müssten.
Entscheidung auch nicht ermessensfehlerhaft.
Angesichts dieser Gefahrenlage sei die Entscheidung auch nicht ermessensfehlerhaft. Zwar sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h für Radfahrer, deren
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32017
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32017
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.