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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.05.2009
- VG 1 A 86.08 -
Feuerwehr darf Kosten für Heranziehung Dritter nicht Eigentümer auferlegen
Einsparungen bei Geräteanschaffungen dürfen nicht zu Lasen des Bürgers gehen
Bedient sich die Feuerwehr bei Löscharbeiten der Hilfe eines Dritten, kann sie die dem Unternehmen zu erstattenden Kosten nicht dem Grundstückseigentümer auferlegen. Dies entschied das Verwaltungsgicht Berlin.
Im März 2007 war es auf dem Gelände des Recyclinghofes in Berlin-Neukölln zu einem mutmaßlich durch Brandstiftung verursachten Brand gekommen, der zu einem Großeinsatz der Berliner
Weiterberechnung von Kosten nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung eines Brandes
Die Klägerin hatte hiergegen eingewandt, die Berliner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8095
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