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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2020
- VG 1 K 11/18 -
Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien
Politische Partei muss für Sondernutzung Gebühren zahlen
Schaukästen politischer Parteien auf öffentlichem Straßenland stellen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eine straßenrechtliche Sondernutzung dar und sind deshalb gebührenpflichtig.
Die Klägerin ist ein Kreisverband einer politischen
Verwaltungsgericht: Gebührenerhebung ist rechtmäßig
Die 1. Kammer hat die Klage abgewiesen. Die Gebührenerhebung sei rechtmäßig. Schaukästen auf öffentlichem Straßenland stellten auch dann eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29137
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