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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2015
- VG 1 K 228.11 -
Aquarell-Collage "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut
Mit etwaiger Abwanderung des Kunstwerks aus Deutschland würde wesentlicher Verlust für deutschen Kulturbesitz einhergehen
Die Aquarell-Collage "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 verfügte das Land Berlin die Aufnahme verschiedener Kunstwerke, die im Eigentum eines Berliner Galeristen stehen, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes. Betroffen waren u.a. die Werke "Belebte Straßenszene", "Schönheit, Dich will ich preisen" und "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz, "Ertüchtigung" von Hannah Höch, "Zwischen Bäumen stehendes Mädchen" von Otto Mueller sowie "Zwei nackte Tanzende" und "Mädchen auf violettem Sessel" von Ernst Ludwig Kirchner. Mit der Verfügung verbunden ist ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr der Werke ins Ausland.
VG bejaht Aufnahme in Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nur für das Werk "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof"
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der hiergegen gerichteten Klage - bis auf die "Brilliantenschieber von Grosz - überwiegend stattgegeben. Für eine Eintragung nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 20508
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