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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2021
- VG 1 K 703.17 -
Land Berlin hat Sondernutzungsgebühren von Vattenfall zu spät geltend gemacht
VG Berlin weist Klage des Land Berlins ab
Das Land Berlin verliert nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen Vattenfall Sondernutzungsgebühren in Höhe von gut 286.000,- Euro wegen verspäteter Geltendmachung.
Die Beklagte betreibt als Rechtsnachfolgerin der Berliner Kraft- und Licht AG (BEWAG) unter anderem im Bezirk Pankow von Berlin ein Netz aus unterirdischen Fernwärmeleitungen. Nach einem zwischen dem
Vattenfall berief sich auf Verjährung
Das Bezirksamt Pankow erließ 2014 erstmals Gebührenbescheide in Höhe von insgesamt 286.577,00 Euro gegenüber der Beklagten für die Jahre 2006 bis 2010. Hiergegen legte die Beklagte unter Berufung auf die Verjährung der Ansprüche Widerspruch ein. Daraufhin forderte das Bezirksamt denselben Betrag erneut von der Beklagten mit einfachem Schreiben, das sie als Rechnung bezeichnete. Nachdem die Beklagte sich auch hiergegen auf Verjährung berufen hatte, erhob das
Anspruch nach dem Konzessionsvertrag dem Grunde und der Höhe nach entstanden
Diese Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Zwar könne der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung der
Anspruch aber verjährt
Der Anspruch sei aber verjährt. Der Konzessionsvertrag verweise eindeutig auf § 7 Abs. 1 SNGebV, wonach die Ansprüche auf Zahlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online, (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30253
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