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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.11.2014
- VG 1 L 299.14 -
Pflicht zur Straßenreinigung besteht für Anlieger auch im hohen Lebensalter
Anlieger darf Dritte mit Reinigung der Straße von Abfällen, Laub und Schnee beauftragen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Pflicht zur Straßenreinigung nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz auch für Anlieger im hohen Lebensalter besteht.
Die 95-jährige Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an einem dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg in Berlin-Charlottenburg liegt. Dieser Weg wurde im September 2014 in die Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses aufgenommen. Nach dem Berliner
Auch "nicht oder nicht genügend ausgebaute" Straßen in der Kategorie C des Straßenreinigungsgesetzes aufgenommen und Anliegern zur Reinigung übertragen werden
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag ab. Die Verpflichtung der Antragstellerin zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Frontmeterlänge für Straßenreinigungsgebühr entscheidend
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
[Aktenzeichen: 4 B 08.916]) - VG Potsdam zur Übertragung von Straßenreinigungspflichten und Winterdiensten auf Grundstückseigentümer
(Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 10 K 1885/06 und 10 K 144/09]) - Zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht bei starkem Laubanfall: Anwohner muss auch Laub von drei Eichen auf öffentlichem Grund beseitigen
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.02.2008
[Aktenzeichen: 5 A 34/07])
Jahrgang: 2015, Seite: 332 GE 2015, 332
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Dokument-Nr. 19249
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