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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2012
- VG 1 L 37.12 -
Flughafen BBI: Fluglärmgegner dürfen nicht unmittelbar vor Klaus Wowereits Wohnhaus demonstrieren
Grundgesetzlich geschütztes Recht auf Privatsphäre wiegt stärker als Versammlungsfreiheit
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem von dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. angestrengten Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die Abschlusskundgebung der von der Bürgerinitiative angemeldeten Demonstration nicht direkt vor dem privaten Wohnhaus des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit stattfinden darf.
Die Bürgerinitiative plant am 25. Februar 2012 nach einem Aufzug über den Kurfürstendamm im Rahmen einer ca. 30-minütigen Abschlusskundgebung kurze Reden zu halten, die jeweils durch Fluglärmsimulationen unterbrochen werden sollen. Zweck der
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bedürften des wirksamen Schutzes der Privatsphäre
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot der Abschlusskundgebung direkt vor der privaten Wohnung Klaus Wowereits bestätigt. Auch und gerade herausgehobene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die täglich der politischen Auseinandersetzung ausgesetzt seien, bedürften des wirksamen Schutzes ihrer
Kundgebung darf an einer der Wohnung nahen Straßenkreuzung abgehalten werden
Aufgrund des besonderen Versammlungszwecks, die private Beeinträchtigung der Demonstranten durch die Folgen der Standortentscheidung auch im privaten Wohnumfeld des Regierenden Bürgermeisters zu verdeutlichen, sei allerdings die weitreichende Fernhaltung der Abschlusskundgebung von seiner Wohnung nicht zu rechtfertigen. Durch die verfügte Verlegung der Abschlusskundgebung werde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Flughafen Berlin-Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10]) - Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerden gegen Bau des Großflughafens Berlin-Schönefeld
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.02.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 2722/06, 1 BvR 2389/06]) - Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.03.2006
[Aktenzeichen: 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.04])
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Dokument-Nr. 13071
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