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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.03.2022
- VG 1 L 436/21 -
"Junge Welt" darf vorerst weiter in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden
Kein Verstoß gegen Meinungs- und Pressefreiheit
Die Tageszeitung "junge Welt" muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) gestrichen werden.
In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wird die "junge Welt" als kommunistisch ausgerichtete
VG: Berichte vor 2014 nicht eilbedürftig
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Der Antragstellerin sei zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wegen der Berichte vor 2014 sei die Sache schon nicht eilbedürftig. Die Antragstellerin habe über viele Jahre die Praxis des BMI hingenommen, weshalb aus der Erwähnung vor diesem Zeitpunkt heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgten. Im Übrigen bestehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht. Die Berichterstattung sei vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt. Danach dürfe das BMI die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Das sei hier der Fall.
Zeitung propagiert Gesellschaftsordnung mit Einheitsparteiensystem und bietet Plattform für Linksextremisten
Bei der "jungen Welt" handele es sich um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31565
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