wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.03.2022
VG 1 L 436/21 -

"Junge Welt" darf vorerst weiter in Verfassungs­schutz­berichten erwähnt werden

Kein Verstoß gegen Meinungs- und Pressefreiheit

Die Tageszeitung "junge Welt" muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht aus den Verfassungs­schutz­berichten des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) gestrichen werden.

In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wird die "junge Welt" als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Mit einem Eilantrag begehrte die Antragstellerin, die das Blatt herausgebende GmbH, die Behörde zu verpflichten, die jeweilige Erwähnung bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage einstweilen zu unterlassen.

VG: Berichte vor 2014 nicht eilbedürftig

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Der Antragstellerin sei zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wegen der Berichte vor 2014 sei die Sache schon nicht eilbedürftig. Die Antragstellerin habe über viele Jahre die Praxis des BMI hingenommen, weshalb aus der Erwähnung vor diesem Zeitpunkt heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgten. Im Übrigen bestehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht. Die Berichterstattung sei vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt. Danach dürfe das BMI die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Das sei hier der Fall.

Zeitung propagiert Gesellschaftsordnung mit Einheitsparteiensystem und bietet Plattform für Linksextremisten

Bei der "jungen Welt" handele es sich um eine Tageszeitung, die die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis anstrebe. Hierfür propagiere sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem. Sie agiere darüber hinaus nicht nur als Tageszeitung, sondern trete außerdem durch Abhaltung der jährlichen die Rosa-Luxemburg-Konferenz an die Öffentlichkeit. Einzelne Stamm- und Gastautoren sowie Redakteure der Zeitung seien klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen. Schließlich bekenne sich die "junge Welt" nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit und biete Dritten, die Gewaltanwendung befürworten - u.a. ehemaligen RAF-Mitgliedern oder Vertretern der Hamas - immer wieder eine Plattform. Die Erwähnung verstoße damit weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31565 Dokument-Nr. 31565

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31565

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 28.03.2022

Wird der Mensch älter, so wird die Welt um ihn herum scheinbar immer jünger.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?