wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2021
VG 10 K 273/20 -

Kein generelles Übernachtungsverbot in Booten an Steganlage

VG Berlin gibt Klage statt

Ein generelles Übernachtungsverbot für Sportboote an Steganlagen ist rechtlich nicht haltbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist ein Segelsportverein; das Vereinsgelände befindet sich am Berliner Wannsee. Er beantragte 2020 eine wasserrechtliche Genehmigung für die Wiedererrichtung einer baufällig gewordenen Steganlage beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Diese Behörde erteilte die Genehmigung, versah sie aber u.a. mit einer Auflage, wonach das Wohnen und Übernachten auf den in der Anlage liegenden Sport- und Hausbooten verboten sei. Zur Begründung berief sich die Behörde auf Erfordernisse des Gewässerschutzes sowie die Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Gewässer. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich der Kläger an das Verwaltungsgericht. Er meint, zum Nutzungsinhalt eines Liegeplatzes zähle nicht nur das Befestigen des Bootes, sondern auch das Liegen an einer Steganlage; bei Kajütenbooten umfasse dies zwingend den gelegentlichen Daueraufenthalt. In den vergangenen 140 Jahren des Bestehens seiner Steganlagen sei noch nie ein Übernachtungsverbot verfügt worden.

Kurze Übernachtungen sind zu erlauben

Die Klage hatte Erfolg, soweit sich der Kläger gegen das Übernachtungsverbot wandte. Dieses sei rechtswidrig, soweit hierunter auch Übernachtungen von 1 bis 2 aufeinanderfolgenden Nächten sowie ausnahmsweise längere Übernachtungen von 4 bis 5 aufeinanderfolgenden Nächten während Regatten oder sonstigen Wassersportwettbewerben erfasst seien. Durch gelegentliche Übernachtungen auf den am Steg liegenden Booten würden die Gewässerflächen selbst nicht übermäßig in Anspruch genommen. Auch werde eine gemeinverträgliche Nutzungsdichte des Gewässers nicht überschritten, so lange ein Sportboot vorrangig und nicht nur ausnahmsweise für Ausfahrten benutzt werde. Erst eine darüber hinausgehende Nutzung von Sportbooten an der Steganlage zum längeren Übernachten verändere ihren Charakter und mache sie unzulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Schifffahrtsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Daueraufenthalt | Sportboot | Steganlage | Übernachtungsverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31147 Dokument-Nr. 31147

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31147

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 20.12.2021

Regatten? Weil es doch in diesem Fall um Übernachtungen geht, dürfte doch der Begriff Begattungen zutreffender sein, nicht wahr?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?