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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2010
- VG 10 L 274.10 -
VG Berlin: "Gelbe Tonne Plus" der ALBA GmbH darf vorerst stehenbleiben
BSR-Vorhaben zur Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ durch "Gelbe Tonne Plus" nicht gefährdet
Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies geht aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeordnet wurde.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen - hierzu zählen z.B. Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen, Kunststoffspielzeug etc. - über das Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ untersagt. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger BSR fortlaufend Haushaltsabfälle und stelle damit die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebührenrückgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.
Gericht verneint Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich bisheriger Sammeltätigkeit der ALBA GmbH
Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung geäußert, sondern lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene Eilbedürftigkeit der
Sammeltätigkeit der ALBA GmbH betrifft nur ein Viertel der privaten Haushalte – Einführung der Wertstofftonne „Orange Box“ für verbleibende Haushalte ohne Weiteres möglich
Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne „Orange Box“ einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der „Gelben Tonne Plus“ nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die „Gelbe Tonne Plus“ nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 10461
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