wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2010
VG 10 L 274.10 -

VG Berlin: "Gelbe Tonne Plus" der ALBA GmbH darf vorerst stehen­bleiben

BSR-Vorhaben zur Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ durch "Gelbe Tonne Plus" nicht gefährdet

Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies geht aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeordnet wurde.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen - hierzu zählen z.B. Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen, Kunststoffspielzeug etc. - über das Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ untersagt. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger BSR fortlaufend Haushaltsabfälle und stelle damit die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebührenrückgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.

Gericht verneint Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich bisheriger Sammeltätigkeit der ALBA GmbH

Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung geäußert, sondern lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen Sammeltätigkeit der ALBA GmbH verneint. Es sei derzeit nicht erkennbar, dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlage der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt werde. Dem jetzigen Sammelvolumen der „Gelben Tonne Plus“ von 4.500 Jahrestonnen stehe nämlich ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von 300.000 Jahrestonnen gegenüber.

Sammeltätigkeit der ALBA GmbH betrifft nur ein Viertel der privaten Haushalte – Einführung der Wertstofftonne „Orange Box“ für verbleibende Haushalte ohne Weiteres möglich

Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne „Orange Box“ einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der „Gelben Tonne Plus“ nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die „Gelbe Tonne Plus“ nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser Abfälle gerade privater Verwerter - darunter der ALBA GmbH - bediene. Schließlich sei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftgesetzes das Sammelsystem der ALBA GmbH rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoffsammelsystems könne die Antragstellerin indes nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsorgungsstrukturen eingreifen würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10461 Dokument-Nr. 10461

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10461

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?