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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2021
- VG 11 K 181/21 -
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kann Ausnahmegenehmigung zum Parken auch für Übertragungswagen mit mobiler Technik beanspruchen
VG Berlin gibt Klage statt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin wegen Ermessensfehlgebrauchs zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen mit mobiler Übertragungstechnik verurteilt.
Die Klägerin beantragte als
Fehlerhafte Ermessungsausübung durch Bezirksamt
Das VG hat der Klage teilweise stattgegeben. Die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung muss zur Erfüllung des Rundfunkauftrages dringend erforderlich sein
Maßgeblich sei vielmehr, ob die Klägerin zur Erfüllung ihres Rundfunkauftrages auf die beantragte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31029
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