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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.11.2020
- VG 12 L 214/20 -
Corona-Pandemie: Berliner Hochschule darf laufendes Zulassungsverfahren ändern
Schutz der Gesundheit und des Lebens rechtfertigt vorgenommenen Änderungen.
Eine Berliner Hochschule darf im laufenden Verfahren um die Vergabe von Studienplätzen ihre Zulassungsordnung ändern, um den Herausforderungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller bewarb sich für das Studienfach Bildende Kunst auf Lehramt an der Antragsgegnerin, einer Berliner
Vorauswahl nur noch nach Aktenlage
Vor der
Änderung des Zulassungsverfahrens gerechtfertigt
Dem folgte das Gericht nicht. Der Antragsteller könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Der Schutz der Gesundheit und des Lebens rechtfertigten die vorgenommenen Änderungen. Die
Keine Verletzung der Chancengleichheit, durch Änderung des Zulassungsverfahrens
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29486
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