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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2021
- VG 13 K 326.18 -
Hausbote auf dem Großer Wannsee dürfen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden
Hausboote wegen überwiegend ortsfester Nutzung als bauliche Anlagen einzustufen
Hausboote auf dem Wannsee zu Übernachtungszwecken ohne Baugenehmigung zu vermieten, ist untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Klageverfahren entschieden.
Die Klägerin ist mit ihrem Ehemann Eigentümerin eines Grundstücks am Großen Wannsee, wo sie ein Restaurant betreibt. Von ihrem Grundstück führt eine 100 m lange Steganlage in den Großen Wannsee. An dieser sind mit Seilen drei containterartige Hausboote befestigt, die im Internet als Ferienwohnungen angeboten werden.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf untersagt Nutzung der hausboote als Ferienwohnungen
Diese Nutzung untersagte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf der Klägerin mit Bescheid aus dem April 2018. Die Nutzung als Ferienhaus weise im konkreten Fall eine Verbindung zum Festland auf, weshalb Bauplanungsrecht eingreife. Es fehle der Nachweis, dass die Boote tatsächlich zum Fahren benutzt würden. Daher bedürfe die Klägerin einer
Nutzungsuntersagung wegen fehlender Baugenehigung rechtmäßig
Das VG hat die Klage abgewiesen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab).
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Dokument-Nr. 30141
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