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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2009
- VG 13 L 9.09 und VG 13 L 70.09 -
Beitragspflichtige Grünanlage: Anwohner müssen den Bau einer Parkanlage bezahlen
Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Berlin-Schöneberg tragen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Kosten für die Herstellung einer Grünanlage in Berlin-Schöneberg vorläufig von den Anliegern zu tragen sind.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hatte im Jahre 2004 zwischen der Pallas- und der Gleditschstraße einen Park mit integriertem Spielplatz auf einer Gesamtfläche von ca. 5.000 m2 angelegt. Im Jahr 2008 forderte der Bezirk die
Richter: Park stellt eine beitragspflichtige Grünanlage dar
Nach Auffassung der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Park um eine beitragspflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin
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Dokument-Nr. 8581
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