Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.06.2022
- VG 19 K 664.17 -
Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner Schaubühne
Künstlerische Bedeutung der Bestandsgebäude als hochwertiges Beispiel der Kunstperiode der Neuen Sachlichkeit durch Bauvorhaben wesentlich beeinträchtigt
Die ehemaligen Tennisplätze hinter der Berliner Schaubühne dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mit zwei sechsgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden.
In Berlin-Charlottenburg wurde zwischen 1927 und 1931 nach Plänen des Architekten Erich Mendelssohn der sog. WOGA-Komplex erbaut. Neben einer Wohnanlage zählt hierzu als bekanntestes Gebäude auch die Berliner Schaubühne (früher: Kino Universum). Die Gebäude stehen seit 1982 unter
Zwei freistehende Wohngebäude mit sechs Vollgeschossen geplant
Die Klägerin plant die Errichtung von zwei freistehenden Wohngebäuden mit sechs Vollgeschossen und insgesamt 40 Wohnungen auf der Fläche einer 2007 stillgelegten und innerhalb des Komplexes gelegenen Tennisplatzanlage, die in südlicher Richtung angrenzt. Nachdem das Bezirksamt weder den bereits 2016 gestellten Antrag auf Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Ausnahme für das Vorhaben noch den Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung beschieden hatte, klagte die Klägerin hierauf. Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg.
VG: Größe und Massivität der geplanten Bebauung nicht mit Denkmalschutz vereinbar
Das VG verneinte einen Anspruch der Klägerin auf die begehrte denkmalrechtliche Genehmigung. Das Vorhaben verstoße wegen seiner Größe und Massivität gegen den
Bebauung des Blockinnenbereichs nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Allerdings sei eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31900
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31900
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.