Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2009
- VG 2 K 12.09 -
NPD hat Anspruch auf Auszahlung von Parteienfinanzierungsmitteln
Anspruch auf erste Abschlagzahlung ist nicht durch Aufrechnung erloschen
Die NPD hat gegen die Bundestagsverwaltung einen Anspruch auf Auszahlung der ersten Abschlagszahlung für das Jahr 2009 in Höhe von 304.832,49 Euro. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Bundestagsverwaltung hatte mit Bescheid vom 29. Januar 2009 die erste Abschlagszahlung von der Leistung einer Sicherheit in dieser Höhe abhängig gemacht. Zur Begründung stützte sich die Behörde auf Anhaltspunkte für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen der
Richter: Anspruch auf erste Abschlagzahlung ist nicht durch Verrechnung erloschen
Nach Auffassung des Gerichts ist der Anspruch der
NPD muss Sicherheit leisten oder die Rechtskraft des Urteils abwarten
Das Urteil ist bis zu seiner Rechtskraft nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Berlin vom 03.04.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7699
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7699
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.