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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2021
- VG 2 K 79/20 -
Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig
Kein Eingriff in die Grundrechte der Kläger
Das VG Berlin hat entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags zu der "Boycott, Divestment and Sanctions"-Bewegung die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt.
Im Jahr 2019 fasste der Deutsche
Bundestag durch allgemeinpolitische Mandat zum Erlass des Beschlusses berechtigt
Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Zwar stehe den Klägern der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen, weil es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele. Die Klage sei aber unbegründet. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30926
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