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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.09.2015
- VG 23 L 75.15 -
Casino- und Pokerspiele im Internet dürfen untersagt werden
VG bestätigt Rechtmäßigkeit des vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten verhängten Glücksspielverbots
Verbotene Online-Casino- und Pokerspiele im Internet dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin untersagt werden. Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit einer gegenüber zwei großen Glücksspielanbietern ergangene Verfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerinnen mit Hauptsitz in Malta bieten im
Antragstellerinnen berufen sich auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse aus Malta und Schleswig-Holstein
Hiergegen wandten sich die Antragstellerinnen mit ihrem Eilantrag. Sie meinen, das Land Berlin greife sie willkürlich heraus; es gebe insgesamt über 4.000 Anbieter derartiger Angebote, sodass das Vorgehen nicht konsequent sei. Sie berufen sich auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse aus Malta und aus Schleswig-Holstein, wo vorübergehend eine andere Rechtslage galt. Insbesondere aber herrsche in Deutschland ein Vollzugsdefizit, das das Vorgehen der Behörde als nicht kohärent im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erscheinen lasse. Zudem könnten Internetsperren einfach umgangen werden.
Untersagung des Glücksspiels verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Für die Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf verboten werden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.04.2010
[Aktenzeichen: 10 CS 10.453]) - EuGH: Portugiesische Regelung für Glücksspielangebote über das Internet rechtmäßig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.09.2009
[Aktenzeichen: C-42/07])
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Dokument-Nr. 21636
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