wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2020
VG 3 K 924.18 -

Staatliche Anerkennung als Erzieher kann wegen Gewalttaten widerrufen werden

Weiterer Einsatz des Erziehers wegen häuslicher Gewalt im Beisein eines Kindes nicht zumutbar

Der Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher ist nach dem rechtskräftigen Erlass zweier Strafbefehle unter anderem wegen Körperverletzungs­delikten nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Dem Fall lag folgender Sachverhakt zugrunde: Der Kläger ist seit 1994 staatlich anerkannter Erzieher. In den Jahren 2015 und 2017 wurde er gegen ihn rechtskräftig Geldstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Bedrohung und Körperverletzung verhängt. Tatopfer war in beiden Fällen die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen, 2012 geborenen Kindes. Dem Kläger wurde vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin im Beisein des Kindes gegen die Wand geschleudert und mit beiden Händen am Hals gewürgt zu haben. Später habe der Kläger seine ehemalige Lebensgefährtin, ebenfalls im Beisein des Kindes, mit der Aussage "Ich werde dich töten" bedroht und sie mit der flachen Hand gegen das Ohr geschlagen.

Staatliche Anerkennung als Erzieher wurde wegen Gewalttaten widerrufen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie widerrief aufgrund dieser Taten die staatliche Anerkennung des Klägers als Erzieher. Zur Begründung führte sie aus, der Kläger habe sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht; hieraus ergebe sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes. Dagegen hat der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben. Er bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten. Nur aus Rücksicht gegenüber dem gemeinsamen Kind sei er den Verleumdungen bisher nicht entgegengetreten. Bei seiner Tätigkeit als Erzieher habe er immer Professionalität gezeigt und viele positive Rückmeldungen bekommen.

VG bejahrt Rechtmäßigkeit des Widerrufs

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Widerruf sei rechtmäßig. Die Kammer ist ungeachtet des Bestreitens des Klägers zu der Überzeugung gelangt, dass dieser die Delikte tatsächlich begangen hat. Diese schweren Verfehlungen begründeten seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs als Erzieher. Für die Annahme schwerer Verfehlungen, die die Unzuverlässigkeit zu Folge hätten, seien Art und Umfang des konkreten Fehlverhaltens und dessen Bezug zur Tätigkeit als Erzieher maßgeblich. Nicht erforderlich sei, dass Verbrechen oder Sexualdelikte begangen worden seien.

Keine Einstufung der Vorfälle als "Beziehungstaten" wegen Vorbildfunktion

Der Kläger habe wiederholt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit im Beisein seines Kindes verübt. Darin zeigten sich seine mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbst in Anwesenheit von Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu verhalten. Angesichts der Vorbildfunktion von Erziehern sei eine strikte Trennung zwischen privatem und beruflichem Verhalten kaum zu ziehen, weshalb auch die Einstufung der Vorfälle als "Beziehungstaten" vorliegend keine andere Beurteilung gebiete. Ohne den Widerruf sei das öffentliche Interesse an einem Einsatz zuverlässiger Erzieher gefährdet. Ermessensfehler lasse die Entscheidung nicht erkennen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28644 Dokument-Nr. 28644

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28644

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 19.04.2020

das ist endlich mal ein gutes Urteil. Die Klage des Täters zeigt deutlich wie gering er seine Taten einschätzt. Das Wort Beziehungstaten können viele, vor allem Frauen schon nicht mehr hören - es bleiben Gewalttaten, die oft nicht angezeigt werden, aus Angst vor dem Täter.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?