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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2020
- VG 3 K 924.18 -
Staatliche Anerkennung als Erzieher kann wegen Gewalttaten widerrufen werden
Weiterer Einsatz des Erziehers wegen häuslicher Gewalt im Beisein eines Kindes nicht zumutbar
Der Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher ist nach dem rechtskräftigen Erlass zweier Strafbefehle unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Dem Fall lag folgender Sachverhakt zugrunde: Der Kläger ist seit 1994 staatlich anerkannter Erzieher. In den Jahren 2015 und 2017 wurde er gegen ihn rechtskräftig Geldstrafen wegen gefährlicher
Staatliche Anerkennung als Erzieher wurde wegen Gewalttaten widerrufen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie widerrief aufgrund dieser Taten die staatliche
VG bejahrt Rechtmäßigkeit des Widerrufs
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der
Keine Einstufung der Vorfälle als "Beziehungstaten" wegen Vorbildfunktion
Der Kläger habe wiederholt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit im Beisein seines Kindes verübt. Darin zeigten sich seine mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbst in Anwesenheit von Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu verhalten. Angesichts der Vorbildfunktion von Erziehern sei eine strikte Trennung zwischen privatem und beruflichem Verhalten kaum zu ziehen, weshalb auch die Einstufung der Vorfälle als "Beziehungstaten" vorliegend keine andere Beurteilung gebiete. Ohne den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28644
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