wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.11.2014
VG 3 L 1071.14 -

Berliner Schüler darf Betriebspraktikum nicht in Niedersachsen absolvieren

Praxisbezogene Angebote müssen laut Aus­führungs­vor­schriften der Senatsverwaltung grundsätzlich im Land Berlin stattfinden

Berliner Schüler müssen das in der 9. Klasse vorgesehene Betriebspraktikum grundsätzlich in Berlin absolvieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein 15-jähriger Schüler einer Schule in Berlin-Friedrichshain, hatte sein am 1. Dezember 2014 beginnendes Betriebspraktikum bei einem Betrieb in Niedersachsen durchführen wollen. Nachdem die Schulleitung dies mit der Begründung abgelehnt hatte, dies übersteige die organisatorischen Möglichkeiten, bot er an, der Schule die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, damit die ihn betreuende Lehrkraft via Skype mit ihm kommunizieren könne.

Ausreichende Betreuung der Schüler durch verantwortliche Lehrkräfte bei angebotenem Kontakt mittels Skype nicht gewährleistet

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag des Schülers ab, das Betriebspraktikum in Niedersachsen zu durchlaufen. Die für Betriebspraktika geltenden Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sähen vor, dass praxisbezogene Angebote grundsätzlich im Land Berlin stattfinden müssten. Nur in besonders begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten könne die Schulleitung entsprechend den schulorganisatorischen Möglichkeiten die Durchführung auch in angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zulassen. Diese Bestimmungen seien sachgerecht und daher nicht zu beanstanden. Sie sollten die ausreichende Betreuung und den genügenden Kontakt durch die für das Praktikum verantwortlichen Lehrkräfte sicherstellen. Dies sei bei dem vom Antragsteller angebotenen Kontakt mittels Skype nicht gewährleistet. Denn auf diese Weise könne sich die betreuende Lehrkraft nur einen oberflächlichen Eindruck verschaffen, der deutlich weniger intensiv und informativ sei als derjenige, der aus einem unmittelbaren Gespräch und bei persönlichen Besuchen des Praktikumsbetriebs vermittelt werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Praktikant | Praktikantin | Praktikum | Schüler | Schülerin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19250 Dokument-Nr. 19250

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19250

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?