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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.11.2014
- VG 3 L 1071.14 -
Berliner Schüler darf Betriebspraktikum nicht in Niedersachsen absolvieren
Praxisbezogene Angebote müssen laut Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung grundsätzlich im Land Berlin stattfinden
Berliner Schüler müssen das in der 9. Klasse vorgesehene Betriebspraktikum grundsätzlich in Berlin absolvieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein 15-jähriger
Ausreichende Betreuung der Schüler durch verantwortliche Lehrkräfte bei angebotenem Kontakt mittels Skype nicht gewährleistet
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag des Schülers ab, das Betriebspraktikum in Niedersachsen zu durchlaufen. Die für Betriebspraktika geltenden Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sähen vor, dass praxisbezogene Angebote grundsätzlich im Land Berlin stattfinden müssten. Nur in besonders begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten könne die Schulleitung entsprechend den schulorganisatorischen Möglichkeiten die Durchführung auch in angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zulassen. Diese Bestimmungen seien sachgerecht und daher nicht zu beanstanden. Sie sollten die ausreichende Betreuung und den genügenden Kontakt durch die für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 19250
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