Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.05.2022
- VG 3 L 143/22 u.a. -
Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen
Anordnung erfordert keine epidemische Lage
Die Verpflichtung von Schülerinnen und Schülern zum Selbsttest in der Schule ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Eilanträge zurückgewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Basischutzmaßnahmenverordnung) und den Anordnungen der zuständigen Senatsverwaltung ist Schülerinnen und Schülern u.a. die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule nur gestattet, wenn sie sich zwei Mal pro Woche einem angebotenen Test auf eine Coronavirus SARS-CoV-2-Infektion unterziehen und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist. Hiergegen wandten sich die Antragsteller/innen.
Testpflicht kann unabhängig von epidemischer Lage angeordnet werden
Das VG hat die Eilanträge zurückgewiesen. Wie die Kammer bereits zuvor entschieden hat (vgl. Pressemitteilung 24/2021) begegne die
Keine Ungleichbehandlung gegenüber Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Es liege keine unzulässige
Anordnung in Berlin stellt auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar
Der Umstand, dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31809
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31809
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.