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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2015
- VG 33 L 355.15 -
Förderverein erhält keine diplomatische Unterstützung für Einreise nach Syrien
Auswärtiges Amt muss Einreisen in Gebiet mit Reisewarnung nicht unterstützen
Der Förderverein eines Hilfsprojekts in Syrien kann keine diplomatische Unterstützung des Auswärtigen Amtes für die Einreise von Helfern nach Syrien erstreiten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens fördert die Errichtung und den Betrieb eines Gesundheitszentrums in Kobane in
Förderverein hält Bundesrepublik Deutschland zur Leistung humanitärer Hilfe verpflichtet
Mit seinem Eilantrag wollte der Antragsteller die Verpflichtung des Auswärtigen Amtes erreichen, die von ihm als "Regierung der autonomen Region Kurdistan-Irak" bezeichnete Stelle zu ersuchen, den Helfern den Grenzübertritt nach
VG: Auswärtiges Amt ist nicht zur Unterstützung des Förderverein-Projekts verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf die begehrte Unterstützung. In außenpolitischen Angelegenheiten, in denen regelmäßig zahlreiche unterschiedliche Faktoren, wie die Beziehungen zu anderen Staaten, völkerrechtliche Verpflichtungen und diverse gegenläufige außenpolitische Interessen zu berücksichtigen seien, stehe dem Auswärtigen Amt ein besonders weiter Entscheidungsspielraum zu. Eine Verpflichtung, gerade das Projekt des Antragstellers aktiv zu unterstützen, sei nicht erkennbar. Nicht zu beanstanden sei es, grundsätzlich keine Einreisen in ein Gebiet mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22040
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