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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.02.2020
- VG 34 M 456.19 -
Bundesregierung droht Zwangsgeld wegen unterlassener Rückholung einer mutmaßlichen IS-Anhängerin und ihrer Kinder
Regierung ist Verpflichtungen aus bereits zuvor ergangener einstweiliger Anordnung bislang nur unzureichend nachgekommen
Holt die Bundesregierung eine Deutsche und zwei ihrer Kinder nicht bis zum 31. März 2020 aus Syrien zurück, kann ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Vollstreckungsverfahren.
Bei den Antragstellern des zugrunde liegenden Falls handelt es sich um eine Deutsche (Antragstellerin zu 1.) und zwei ihrer Kinder (Antragsteller zu 2. und 3.). Sie halten sich gegenwärtig im Al-Hol-Camp in Nordsyrien auf. Mit Beschluss vom 9. August 2019 verpflichtete das Verwaltungsgericht die
Bundesregierung hat bisher keine konkreten Maßnahmen für Rückholung ergriffen
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Vollstreckungsantrag statt. Die Voraussetzung einer fristbewährten Androhung eines Zwangsgeldes lägen vor. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28519
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