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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.11.2009
- VG 37 A 128.07 -
Keine Erstattung der Kosten für eingesetzten Privatfahrer bei Merkzeichen „T“
Ordnungsgemäße und zweckgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel durch Nutzung von Taxis sichergestellt
Behinderte, die im Land Berlin berechtigt sind, Telebusse oder Teletaxis in Anspruch zu nehmen, können die Kosten eines stattdessen in Anspruch genommenen Privatfahrers nicht erstattet bekommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Nach der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes wird für
Fahrt in Privatfahrzeug kann nicht mit Fahrt in Taxi gleichgesetzt werden
Das Verwaltungsgericht bestätigte demgegenüber die ablehnende Entscheidung der Behörde. Die Fahrt in einem privaten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8753
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