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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2005
- VG 38 X A 289.05 und 319.05 -
Widerruf der Asylanerkennung von Irakern rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Klagen von Irakern gegen den Widerruf ihrer Asylanerkennung abgewiesen.
Die Kläger - eine Kurdin mit 10 Kindern aus Mossul sowie ein Mann aus Bagdad - wurden in der Zeit der Herrschaft von Saddam Hussein als Asylberechtigte anerkannt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) widerrief diese Anerkennungen wegen der grundlegenden Änderung der politischen Lage im Irak nach dem Sturz des diktatorischen Regimes.
Die 38. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt den Widerruf für rechtmäßig. Die Voraussetzungen für den Widerruf lägen vor, weil die Kläger im Falle ihrer Rückkehr in ihr Heimatland vor politischer Verfolgung sicher seien. Dabei hat das Gericht die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die allgemein unsichere Lage im Irak hierbei zu berücksichtigen sei, verneint. Diese Lage sei nicht im Asylverfahren, sondern erst von der Ausländerbehörde bei Entscheidungen über den weiteren ausländerrechtlichen Aufenthalt der Kläger zu berücksichtigen.
Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 43/2005 des VG Berlin vom 28.10.2005
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Dokument-Nr. 1151
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