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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2016
- VG 4 K 169.15 -
Keine generelle Pflicht für Gastwirte zum Einbau behindertengerechter Toiletten
Landesrechtliche Gaststättenverordnungen müssen sich an Vorgaben aus bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage halten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Gastwirte bei der Übernahme vorhandener Räumlichkeiten nicht ausnahmslos zum Einbau behindertengerechter Toiletten verpflichtet sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt in Berlin-Spandau eine
Bezirksamt versagt Gaststättenerlaubnis aufgrund fehlender behindertengerechter Toiletten
Das Bezirksamt Spandau von Berlin versagte dem Kläger im April 2015 die von ihm begehrte
Landesrechtliche Gaststättenverordnung steht nicht mit bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage im Einklang
Die Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Bezirksamt zur Erteilung der Genehmigung, weil der geltend gemachte Versagungsgrund nicht greife. Zwar sehe die landesrechtliche Gaststättenverordnung vor, dass ab einer Schank- und Speiseraumfläche von 50 qm mindestens eine barrierefrei gestaltete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22233
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