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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2024
- VG 4 L 166/24 -
Verkauf von Reisebedarf im S-Bahnhof auch sonntags
Spezielles Kassensystem muss sicherstellen, dass nur Reisebedarf verkauft wird
Ein in einem Berliner S-Bahnhof befindliches Reformhaus darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn durch ein spezielles Kassensystem sichergestellt ist, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller betreibt in einem Berliner S-Bahnhof ein Reformhaus, das er - für ein reduziertes Warenangebot - auch an Sonn- und Feiertagen öffnet. Das zuständige Bezirksamt sah darin einen Verstoß gegen das Berliner
Ausnahme im Gesetz macht es möglich
Das VG hat diesem Eilantrag stattgegeben. Es sei sehr wahrscheinlich, dass der Antragsteller sich auf eine Ausnahme im BerlLadÖffG vom grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geltenden
Sei der Antragsteller erkennbar zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34202
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