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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012
- VG 5 K 222.11 -
Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern stellt keine Diskriminierung von Berliner Lehrern dar
Verwaltungsgericht Berlin äußert Zweifel an Diskriminierungsfähigkeit der Ethnie "Berliner"
Die Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern in ein Beamtenverhältnis mit dem Land Berlin diskriminiert "Berliner" nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Land Berlin warb 2011 mit Anzeigen in Tageszeitungen um Lehrkräfte. Darin hieß es, "Berlin stellt über 1.000 Lehrkräfte ein: Gesucht wird für jede Schulart und nahezu jede Fächerkombination. (…) Verbeamtete Lehrerinnen und
Kläger wurde nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Es sei schon zweifelhaft, ob der "Berliner" überhaupt eine diskriminierungsfähige Ethnie sei. Die Zuwanderung von Menschen aus anderen Gegenden Deutschlands, Europas und der Welt habe dazu geführt, dass die "Berliner" als objektiv abgrenzbare Einheit kaum erkennbar seien. Der Lebenslauf des Klägers begründe überdies erhebliche Zweifel daran, dass er dieser Gruppe, unterstellt dass es sie gibt, angehöre. Jedenfalls sei der Kläger nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt worden. Als in Berlin angestellter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 14802
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