wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2008
VG 9 A 147.08 -

Keine gemeinsamen Einschulungsbereiche in Berlin-Mitte

Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte ist unzulässig. Mit dieser Begründung hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin einem Kind im Rahmen eines Eilverfahrens einen Anspruch auf Aufnahme in die von ihm gewünschte Hansa-Grundschule in Moabit zum Schuljahr 2008/2009 zuerkannt.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte dem Antragsteller, der in unmittelbarer Nähe der Hansa-Grundschule wohnt, aus Kapazitätsgründen die Aufnahme in diese Schule versagt und ihn statt dessen der wesentlich weiter entfernten Gotzkowsky-Grund­schule zugewiesen. Hintergrund der Entscheidung war die im April 2006 vorgenom­mene Änderung der Einschulungsbereiche der Grundschulen in Berlin-Mitte. Danach sollten u.a. fünf Grundschulen in Berlin-Moabit (die James-Krüss-Grundschule, die Gotzkowsky-Grundschule, die Carl-Bolle-Grundschule, die Hansa-Grundschule und die Wartburg-Schule) einen einheitlichen Einschulungsbereich haben. Diese Neuordnung stützte sich auf eine Vorschrift in der sog. Grundschulverordnung, die die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche ausdrücklich zulässt.

Gericht: Regelung hat im Berliner Schulgesetz keine Ermächtigungsgrundlage

Das Gericht befand, dass diese Regelung im Berliner Schulgesetz keine Ermächtigungsgrundlage finde. Grundsätzlich gehe das Schulgesetz nämlich davon aus, dass es für jede Grundschule in Berlin nur einen Einschulungsbereich gebe. Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der (allein) zuständigen Schule übersteige, könne die zuständige Schulbehörde den schulpflichtigen Schüler nur unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einer anderen Schule mit demselben Bildungsgang zuweisen. Dem entspreche die Grundschulverordnung nicht. Zudem erkläre sie in unzulässiger Weise die gesetzliche Regelung über die Aufnahme in eine unzuständige Grundschule für entsprechend anwendbar. Demgemäß richte sich die Aufnahme danach, ob die Erziehungsberechtigten ein bestimmtes Schulprogramm wünschen, der Besuch der zuständigen Grundschule gewachsene Bindungen zu anderen Kindern beeinträchtigen würde oder der Besuch der gewählten Grundschule die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde. Damit erhöhe die Verordnung die Anforderungen für Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahme in eine bestimmte von mehreren für zuständig erklärten Grundschulen begehrten, obwohl nach der Konzeption des Schulgesetzes die zuständige Grundschule eindeutig feststehen müsse. Zudem führe dies – wie der entschiedene Fall deutlich belege - zu einer Außerachtlassung des gerade für Schulanfänger bedeutsamen Kriteriums der Berücksichtigung altersangemessener Schulwege. Unter Missachtung dieser Vorgabe seien nämlich im konkreten Fall vorrangig vor dem Antragsteller eine Reihe von Schülern der Hansa-Grundschule zugewiesen worden, die deutlich längere Schulwege als er zu absolvieren hätten.

Weitere Eilverfahren anhängig

Bei der zuständigen 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin sind derzeit noch etwa 20 Eilverfahren anhängig, mit denen Antragsteller die Aufnahme in eine andere als die von den jeweiligen Bezirksämtern festgelegte Schule zum kommenden Schuljahr erstreiten wollen. Eine etwa gleich hohe Zahl gleich gelagerter Verfahren ist für das Schuljahr 2008/2009 bereits erledigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Berlin vom 15.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einschulung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6377 Dokument-Nr. 6377

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6377

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?