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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 18.07.2007
1 A 357/06 -

Rechte kleinerer Parteien bei der Bestimmung nachrückender Kreistagsmitglieder gestärkt

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die vom Kreistag des Landkreises Helmstedt nach der Kommunalwahl 2006 auf den Einspruch des Kreiswahllei-ters getroffene Wahlprüfungsentscheidung zur Bestimmung von Ersatzpersonen für die ge-wählten Kreistagsmitglieder fehlerhaft ist.

Das Wahlgebiet des Landkreises war in 4 Wahlbereiche aufgeteilt. Die NPD und andere klei-nere Parteien hatten jeweils einen Bewerber auf jeder Wahlbereichsliste. Gewählt wurde auf Liste 4 der Bruder des Klägers. Der Kläger selbst war Bewerber im Wahlbereich 1, in dem seine Partei, die NPD, keinen Sitz errang. Umstritten war, ob der Kläger von dieser anderen Liste als Ersatzperson nachrücken kann, falls sein Bruder aus dem Kreistag ausscheiden sollte; von den Bewerbern der NPD hatte der Kläger die zweithöchste Anzahl von Stimmen erhalten.

Das Gericht hat diese Frage bejaht und ist der Rechtsansicht des Kreistags nicht gefolgt. Der Kreistag war von der bisherigen Praxis abgerückt, wonach Sitze auch wahlbereichsübergrei-fend besetzt werden konnten. Die Vorschriften des niedersächsischen Kommunalwahlgeset-zes sind nach Auffassung der Richter so auszulegen, dass auch Bewerber aus anderen Wahlbereichen nachrücken können. Anderenfalls würden gerade kleinere Parteien und poli-tische Gruppierungen (hier die FDP, UWG, Grüne, Linke und die NPD) benachteiligt. Das habe der Gesetzgeber nicht gewollt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 18.07.2007

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Dokument-Nr.: 4581 Dokument-Nr. 4581

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