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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 26.09.2012
- 5 A 206/11 -
Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel in Deutschland unzulässig
Mit Aromakapsel ausgestattete Zigaretten nach vorliegenden Erkenntnissen gefährlicher als Zigaretten herkömmlicher Art
Zigaretten, die eine mit Menthol gefüllte Aromakapsel enthalten ("Click & Roll"-Technik), dürfen in der Bundesrepublik nicht verkauft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig.
Die streitgegenständliche Aromakapsel ist in einen Zigarettenfilter integriert und kann vom Raucher durch Zerdrücken geöffnet werden. Dies führt dazu, dass Menthol freigesetzt und zusammen mit dem Rauch inhaliert wird. Das Produkt ist in Frankreich und verschiedenen anderen EU-Staaten zugelassen. Die Klägerin, ein Tabakunternehmen, wollte erreichen, dass ihr der
Einführung von Zigaretten mit Aromakapseln würde Rauchen ungewollt attraktiver machen
Die dagegen gerichtete Klage des Zigarettenherstellers wies das Verwaltungsgericht Braunschweig jedoch ab. In dem Urteil führen die Richterinnen und Richter aus, dass das Bundesamt sich zu Recht auf zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes berufen habe. Auch wenn noch keine Studien vorlägen, aus denen sich ergibt, dass das Menthol der Kapselzigarette die Gesundheitsschädlichkeit der einzelnen Zigarette weiter erhöht, seien die mit der Aromakapsel ausgestatteten
Gefahr der Nikotinabhängigkeit durch Art der Zigarette vor allem für Gelegenheitsraucher und junge Raucher
Die Aromakapsel-Technik biete die Möglichkeit, zunächst eine "ganz normale" Zigarette zu rauchen und dies dann durch das Zerbrechen der Kapsel mit einem atemerfrischenden Mentholgeschmack zu beenden. Dieser Effekt sei für Raucher attraktiv und begründe damit die Gefahr, dass Abhängigkeiten zumindest aufrechterhalten bleiben. Auch Gelegenheitsraucher, die wegen des beißenden und unangenehmen Geschmacks nicht regelmäßig zur Zigarette greifen, könnten durch diese Art der Zigarette nikotinabhängig werden. Besonders attraktiv sei die Zigarette für junge Raucher, die nach Äußerungen aus dem Herstellerunternehmen durch die Aromakapsel-Technik als Zielgruppe angesprochen würden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ra-online
- Nikotin-Liquids zum Betrieb von E-Zigaretten unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2012
[Aktenzeichen: 3 M 129/12]) - Gesundheitsministerin darf nicht vor E-Zigaretten warnen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2012
[Aktenzeichen: 13 B 127/12]) - VG Frankfurt (Oder): In-Verkehr-Bringen von Nikotindepots "E-Liquids" vorläufig verboten
(Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.10.2011
[Aktenzeichen: VG 4 L 191/11])
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Dokument-Nr. 14236
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