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Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 10.03.2011
- 5 K 1919/09 -
VG Bremen: Privater Wettlokalbetreiber darf weiterhin Sportwetten anbieten
Verbot stellt unverhältnismäßigen Eingriff in europarechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit dar
Das Verwaltungsgericht Bremen hat der Klage eines privaten Wettlokalbetreibers stattgegeben und das Verbot zu Durchführung, Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Wetten, insbesondere Sportwetten wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die europarechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit für rechtswidrig erklärt
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich mit seiner Klage gegen ein Verbot der Durchführung, Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Wetten, insbesondere
Sportwettenmonopol der öffentlichen Hand dient nicht wie vorgesehen ausreichend der Bekämpfung der Spielsucht
Das Verwaltungsgericht Bremen hat das Verbot aufgehoben. In der mündlichen Urteilsbegründung wies der Kammervorsitzende auf folgende Erwägungen hin: Das Verbot sei rechtswidrig. Es stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die europarechtlich gewährleistete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online
- Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten voraussichtlich rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: 5 B 4/08]) - Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden
(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 18.10.2006
[Aktenzeichen: 1 Bs 204/06]) - Verbot von privater Sportwettenvermittlung verstößt gegen die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
(Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 11.09.2006
[Aktenzeichen: 3 L 342/06])
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Dokument-Nr. 11275
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