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Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15.09.2011
5 K 558/11 -

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen Bio-Siegel tragen

Öko-Kennzeichengesetz nicht nur für Lebensmittel sonder auch für Futtermittel gültig

Heimtierfuttermittel dürfen mit dem nationalen Bio-Kennzeichen („Bio-Siegel“) versehen und in Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Bremen.

Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

Sofern Produkte Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen, darf Kennzeichnung mit nationalem Bio-Siegel nicht untersagen werden

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied, dass die Behörde die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen darf, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Futtermittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen. Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lässt sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel – gilt. Die Untersagung verstößt zudem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online

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Dokument-Nr.: 12325 Dokument-Nr. 12325

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