wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 07.06.2010
VG 3 L 125/10 -

Antrag auf Mindestflughöhe für Flugzeuge der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin abgelehnt

Spitzenpegelbelastung von 111 dB(A) darf bei Flügen nicht überschritten werden

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen Eilantrag eines Bewohners des Ortes Selchow gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg abgelehnt, der eine Mindestflughöhe von 450 m für strahlgetriebene Flugzeuge im Bereich dieses Ortes während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin begehrte.

Die Sicherheitsmindesthöhe betrage über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten 300 m, in allen anderen Fällen 150 m über Grund oder Wasser; der Ortsteil Selchow stelle nach den übereinstimmenden Auffassungen der Beteiligten kein dicht besiedeltes Gebiet dar.

Regelwerte müssen im Interesse der Gesundheit der Anwohner eingehalten werden

Der Antragsteller habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass durch die geplanten Flugvorführungen die Zumutbarkeitsschwelle für Spitzenpegelbelastungen von 111 dB(A) überschritten werde. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sei lediglich verpflichtet sicherzustellen, dass dieser vor ihm selbst für zutreffend erachtete Maximalpegel eines einzigen Überflugereignisses nicht überschritten wird und dass weitere vom Gericht vorgegebene Regelwerte im Interesse der Gesundheit der Anwohner eingehalten werden.

Ministerium sichert zu, dass Flughöhe von 450 m nicht unterschritten wird

Ein weiteres Eilverfahren erledigte sich, nachdem das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zugesichert hat, dass eine Flughöhe von 450 m im Rahmen der Flugvorführungen auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin nicht unterschritten wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Cottbus

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fluglärm | Flugzeug | Lärm | Krach | Lärmbelästigung | Geräuschbelästigung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9763 Dokument-Nr. 9763

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?