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Verwaltungsgericht Darmstadt, sonstiges vom 16.08.2010
- 3 L 867/10.DA -
Kein "Nachrücken" im Kreisausschuss bei Parteiwechsel
Kreissausschuss ist eine reine Verwaltungsbehörde
Die Fraktion der Freien Wähler im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg stellte einen Eilantrag auf Zulassung eines "Nachrückers" in den Kreisausschuss. Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnte diesen mit Entscheidung vom 16.08.2010 ab.
Antragstellerin ist die im
Antragsstellerin reicht Klage ein
Am 02.07.2010 hat die Antragstellerin hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
Keine Regelung im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds
Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt. Die Hessische
Hinweis:
§ 37 a Abs. 2 Hessische
"Die Amtszeit der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten beträgt sechs Jahre. Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete werden für die Dauer der Wahlzeit des Kreistags gewählt. Sie scheiden vorzeitig aus, wenn sie zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig werden; der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ ra-online
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Dokument-Nr. 10102
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