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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2013
- 1 K 4458/11 -
Gemeindeprüfungsanstalt darf für Durchführung einer überörtlichen Prüfung einer Stadt Benutzungsgebühr erheben
Gebührenbescheid zeigt kein grobes Missverhältnis zwischen festgesetzter Gebühr und von der Gemeindeprüfungsanstalt erbrachter Leistung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Gemeindeprüfungsanstalt für die Durchführung der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen überörtlichen Prüfung einer Stadt grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben werden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Gemeindeprüfungsanstalt für die überörtliche
VG bejaht Zulässigkeit der erhobenen Benutzungsgebühr
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16114
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