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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008
- 1 L 1114/08 -
Ein nicht rechtzeitig gestelltes Bürgerbegehren ist unzulässig
Hildener Bürgerbegehren "Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!" im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Hildener Bürgerbegehrens "Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!" abgelehnt.
Das am 16.06.2008 bei der Stadt Hilden eingereichte
Bürgerbegehren hätte innerhalb von drei Monaten eingereicht werden müssen
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 08.07.2008
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Dokument-Nr. 6334
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