Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2022
- 15 K 7677/20 -
Wirksamkeit eines ärztlichen Attestes setzt eigenhändige Unterschrift des Arztes voraus
Ärztliches Attest stellt Wissenserklärung des Arztes dar
Ein ärztliches Attest ist eine Wissenserklärung des Arztes und ist daher nur dann wirksam, wenn es eigenhändig vom Arzt unterschrieben wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 trat ein Student der Wirtschaftswissenschaften an einer Universität in Nordrhein-Westfalen nicht zu einer Wiederholungsprüfung zur Bachelorprüfung an. Als Entschuldigung legte er ein
Kein Anspruch auf Anerkennung eines Rücktrittsgrundes
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Er habe keinen Anspruch auf Anerkennung eines Rücktrittsgrundes von der Prüfung. Das ärztliche Attest sei nicht geeignet, den Nichtantritt zur Prüfung zu entschuldigen.
Unwirksamkeit des ärztlichen Attestes
Das ärztliche Attest sei unwirksam, so das Verwaltungsgericht, da es nicht vom Arzt selbst, sondern von einer dritten Person im Auftrag unterschrieben wurde. Ein Attest sei nur dann ein
Keine Pflicht auf Fehlen der Unterschrift hinzuweisen
Die Beklagte sei auch unter Berücksichtigung ihrer aus dem Prüfungsverhältnis folgenden Fürsorgepflicht nicht gehalten gewesen, den Kläger zeitnah auf das Fehlen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31890
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31890
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.